Verantwortlich:
Gaststätte & Pension Jägerwäldchen
Jens Leupold
Jägerwäldchen 1
02763 Bertsdorf-Hörnitz
Kontakt:
Telefon: 035841- 2659
E-Mail: info@jaegerwaeldchen.de
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag*
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden
ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen.
5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
7. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
*(Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
Familie Leupold wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Zittauer Gebirge!